apolut: Tagesdosis
Antisemitisch bis zum Urteil? | Von Michael Hollister
Wie Felix Klein eine offene Rechtsfrage politisch vorentscheidet. Deutschlands scheidender Antisemitismusbeauftragter kritisiert Israel deutlich - und erklärt zugleich den Völkermord-Vorwurf gegen Israel bis zu einem Gerichtsurteil pauschal für antisemitisch. Doch dieselbe Bewertung vertreten inzwischen die Untersuchungskommission der Vereinten Nationen und Amnesty International. Wer darf vor einem Urteil entscheiden, was noch legitime Rechtskritik ist und was schon Judenfeindschaft? Ein Kommentar von Michael Hollister . Ein scheidender Regierungsbeauftragter kritisiert Israel so deutlich, wie es aus seinem Amt selten zu hören ist - und zieht im selben Atemzug eine Grenze, die weiter reicht als jede Siedlungskritik. Felix Klein, seit 2018 Beauftragter der Bundesregierung im Kampf gegen Antisemitismus, nennt die israelische Siedlungspolitik völkerrechtswidrig und die Verfolgung von Siedlergewalt zu lasch. Und dann sagt er einen Satz, der die eigentliche Debatte auslöst: Den pauschalen Vorwurf, Israel begehe in Gaza Völkermord, werde er so lange als antisemitisch bezeichnen, bis ein Gericht das Gegenteil feststelle. Die Frage, die dieser Satz aufwirft, ist nicht, ob der Vorwurf zutrifft. Die Frage ist, wer vor einem Urteil darüber entscheidet, was noch legitime völkerrechtliche Kritik ist und was schon Antisemitismus. Der Anlass Am 23. August 2026 erscheint im Kölner Stadt-Anzeiger ein Interview, das Klein in doppelter Hinsicht bemerkenswert führt. Zum einen mahnt er Israel offen. Die Siedlungspolitik im Westjordanland sei völkerrechtswidrig und führe weg von der Zwei-Staaten-Lösung; die israelische Regierung solle stärker auf Diplomatie setzen als auf Härte. Die oftmals lasche Behandlung von Siedlergewalt gegen palästinensische Familien müsse die israelische Justiz konsequent verfolgen. Das ist, aus dem Mund des deutschen Antisemitismusbeauftragten, keine Selbstverständlichkeit. Zum anderen zieht Klein eine Linie. Kritik an israelischer Politik werde dort antisemitisch, wo das Existenzrecht Israels bestritten oder Israel dämonisiert werde, etwa durch einen Vergleich mit den Nationalsozialisten. Kritik an Israel, so sein Maßstab, müsse vergleichbar sein mit Kritik an anderen Staaten: Einwände gegen die Trump-Regierung schlügen ja auch nicht in Antiamerikanismus um, und Pekings Vorgehen in Tibet werde nicht gleich als Völkermord gebrandmarkt. Auf die Nachfrage, ob der Genozid-Vorwurf gegen Israel antisemitisch sei, verweist er auf das laufende Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof - und erklärt, er werde den pauschalen Vorwurf „so lange als antisemitisch bezeichnen, bis das Gericht das Gegenteil feststellt". Klein scheidet nach acht Jahren aus dem Amt und wechselt als deutscher Botschafter zur OECD nach Paris. Was der Satz juristisch berührt Um die Tragweite dieser Formel zu erfassen, lohnt ein nüchterner Blick auf das Verfahren, auf das Klein sich beruft. Südafrika hat Israel im Dezember 2023 vor dem Internationalen Gerichtshof verklagt und einen Verstoß gegen die Völkermordkonvention geltend gemacht. Das Gericht hat im Verlauf des Jahres 2024 in mehreren Schritten vorläufige Maßnahmen angeordnet, unter anderem die Anweisung, völkermörderische Handlungen zu verhindern und humanitäre Hilfe zuzulassen. Solche Maßnahmen sind Sicherungsanordnungen; sie sollen einen möglichen Schaden abwenden, solange das Verfahren läuft. Eine Feststellung in der Sache sind sie ausdrücklich nicht. Ein Endurteil darüber, ob Israel gegen die Konvention verstoßen hat, existiert nicht - und wer die vorläufigen Maßnahmen als Beleg für einen erwiesenen Völkermord liest, überdehnt ihre rechtliche Bedeutung ebenso wie jemand, der aus ihnen einen Freispruch ableiten wollte. ...https://apolut.net/antisemitisch-bis-zum-urteil-von-michael-hollister/