
Einfach Recht - Antworten rund ums Arbeitsrecht!
Beendigungsgespräch - Teil 3 - Abschlussfolge!
Beendigungsgespräch Teil 3: Vom Nein bis zur Unterschrift – Aufhebungsverträge verhandeln und wirksam abschließen Im dritten und letzten Teil unserer Serie zum rechtssicheren Beendigungsgespräch geht es um die entscheidenden Schritte zwischen dem ersten Angebot und einer belastbaren Vereinbarung. Ich zeige Ihnen, warum ein Nein noch nicht das Ende der Verhandlung sein muss – und weshalb selbst eine Einigung an einem vermeidbaren Formfehler scheitern kann. Darum geht es in dieser Folge Wie finden Sie heraus, woran die Zustimmung des Mitarbeiters wirklich scheitert? Wir sprechen über die richtige Frage im richtigen Moment, über das Aushalten von Stille und darüber, warum neue Informationen auch eine bereits vorbereitete Kündigungsentscheidung beeinflussen können. Was passiert, wenn der Arbeitnehmer zunächst nicht unterschreibt und später doch zustimmen möchte? Sie erfahren, wann das ursprüngliche Angebot erlischt, weshalb aus einer verspäteten Annahme ein neues Angebot werden kann und warum Scan und elektronische Signatur für den Aufhebungsvertrag nicht ausreichen. Anschließend schauen wir auf den Vertragsinhalt: Beendigungsdatum, Freistellung, Abfindung, Zeugnis und offene Ansprüche. Besonders wichtig sind die Grenzen von Ausgleichsklauseln und das BAG-Urteil zum gesetzlichen Mindesturlaub. Die Folge richtet sich an Arbeitgeber, Geschäftsführer, Führungskräfte und Personalverantwortliche, die Trennungen verhandeln und unnötige arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden möchten. Solche Gespräche selbst führen lernen – oder Unterstützung bekommen Vielleicht hatten Sie beim Zuhören schon ein konkretes Gespräch vor Augen. Sie kennen die rechtlichen Grenzen, möchten sich aber auch in der Verhandlung sicherer fühlen. Das lässt sich lernen und üben. In einem persönlichen Coaching oder Gruppencoaching arbeiten wir an den Situationen, die Sie wirklich beschäftigen. Wir bereiten Gespräche vor, spielen mögliche Verläufe durch und schauen, wie Sie Ihre Interessen vertreten und trotzdem im Kontakt mit Ihrem Gegenüber bleiben. Sie möchten das Gespräch nicht selbst führen? Auch dafür sind wir da. Unser Team Arbeitsrecht bei Wulf & Collegen übernimmt die Vorbereitung und Führung solcher Gespräche für Sie. Gemeinsam klären wir Ihre Ziele und Ihren Verhandlungsspielraum. Unser Ziel ist eine tragfähige Einigung, möglichst ohne Streit vor dem Arbeitsgericht. Schreiben Sie mir gerne an info@kanzlei-wulf.de . Die ersten beiden Teile der Serie Teil 1 – Was Arbeitgeber im Beendigungsgespräch dürfen: https://www.youtube.com/watch?v=PH_GL6OghMU Teil 2 – Wenn die Unterschrift wackelt: Anfechtung, Drohung und Täuschung: https://www.youtube.com/watch?v=KKZyhwYv67Q Entscheidung und Rechtsgrundlagen BAG, Urteil vom 03.06.2025 – 9 AZR 104/24 Schriftform des Aufhebungsvertrages und Unterzeichnung: § 623 BGB: § 126 BGB: Erlöschen des Angebots, Annahmefrist und verspätete Annahme:§ 146 ff BGB Kontakt und weitere Informationen Sandro Wulf Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator Rechtsanwälte Wulf & Collegen | Magdeburg und Stendal Kanzlei und Blog: https://kanzlei-wulf.de/ Kontakt: https://kanzlei-wulf.de/kontakt/ Ratgeber zum Beendigungsgespräch: https://kanzlei-wulf.de/ratgeber/arbeitsrecht-arbeitgeber/beendigungsgespraech-vor-kuendigung/ LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/ Instagram: https://www.instagram.com/kanzleiwulf/ Facebook: https://www.facebook.com/einfachrecht/ YouTube: https://www.youtube.com/@rechtsanwalteundfachanwalt1379 Abonnieren Sie „Einfach Recht – Antworten rund ums Arbeitsrecht“, bewerten Sie den Podcast und empfehlen Sie die Serie gerne an Menschen weiter, die in Ihrem Unternehmen Verantwortung für solche Gespräche tragen. Gestalten ist besser als streiten. Hinweis: Diese Folge dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung.

