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Bundesgerichts-Bites - Datenflut hebelt das Anklageprinzip aus (BGer 7B_758_2025 vom 22.07.2026)
Eine 151-seitige Anklageschrift mit hunderten Fussnoten und Aktenverweisen – unverzichtbare Navigationshilfe im Daten-Dschungel oder ein schleichender Tod des fairen Strafprozesses? ⚖️Ein Treuhänder wird wegen mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs, Veruntreuung und Misswirtschaft zu fast sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Doch vor Bundesgericht greift die Verteidigung das Fundament des gesamten Verfahrens an: Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Der Vorwurf wiegt schwer: Mit 151 Seiten, hunderten Fussnoten und unzähligen Verweisen auf Aktenordner habe die Anklagebehörde keine knappe Tatumschreibung geliefert, sondern eine unzulässige zivilprozessuale Klageschrift voller vorweggenommener Beweiswürdigung! Laut Gesetz (Art. 325 StPO) muss eine Anklageschrift „möglichst kurz, aber genau“ sein. Doch in der Praxis des Wirtschaftsstrafrechts mutieren Anklageschriften immer öfter zu gigantischen Textmonstern. In dieser Folge sezieren wir das Urteil 7B_758/2025 und werfen mit der Anwaltschaft einen kritischen Blick hinter die Kulissen der Justiz: Was verlangt das Anklageprinzip (Art. 9 & 325 StPO) wirklich – und warum dient die Anklage der Information des Beschuldigten, nicht der Vorprägung des Gerichts? Warum drückt das Bundesgericht beide Augen zu und akzeptiert hunderte Fussnoten mit Verweis auf die „Komplexität von Wirtschaftsdelikten“? Ist das Wirtschaftsstrafrecht wirklich so einzigartig, oder kaschieren uferlose Monster-Anklagen oft nur mangelhafte juristische Subsumtion und unklare Beweisführungen? Ein absolutes Must-Listen für alle, die Strafprozessrecht verstehen, die Taktik der Strafverteidigung durchschauen und die heissesten Diskussionen der Schweizer Strafjustiz mitverfolgen wollen. Jetzt reinhören, den Kampf ums Anklageprinzip verstehen und praxisrelevantes Prozessrecht für deine nächste Klausur mitnehmen!

