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Pariser Gericht entscheidet, dass Gino nach Deutschland ausgeliefert werden soll
Die Abschiebekammer des Berufungsgerichtshofs in Paris hat an diesem Mittwoch entschieden, dass der Antifaschist Gino nach Deutschland ausgeliefert werden soll. Am 9. April 2025 hatte das Gericht ein Auslieferungsersuchen Ungarns in seinem Fall noch zurückgewiesen. Gino werden Angriffe auf Nazis im Rahmen des sogenannten Budapest-Komplexes vorgeworfen. Weil es sich u.a. auch um deutsche Nazis gehandelt haben soll, erließ Deutschland nach der Ablehnung der Auslieferung nach Ungarn erneut einen europäischen Haftbefehl gegen Gino.


